Verfassungsgebende Versammlung GemeinWohlLobby Zentrale Diskussion
Verfasst: Mo 17. Mai 2021, 08:39
Hier der link zur Präambel, die Öffi nach Telefonat bearbeiten möchte: https://gemeinwohllobby.de/fairtrag-entwurf/#Pre
Hier der Link, um sofort an der neuen Verfassung mitzuschreiben:
https://gemeinwohllobby.de/fairtrag-entwurf/#I
Jetzt wird sich entscheiden, ob daraus was wird. Gleich in den ersten Punkten der Verfassung wird sich entscheiden, ob die Wohlfühlstimme kommen soll oder nicht. Bisher Nein, unser Vorschlag: Ja.
Werdet Mitglied, diskutiert mit, entscheidet mit, bedenkt das Problem, dass bisher keine REPRÄSENTATIVE WÄHLERINNEN-STICHPROBE die vorläufigen Entscheidungen fällt:
Gemeinwohllobby erster Verfassungspunkt bisher, dann unser Verbesserungs-Vorschlag:
I. Grundrechte und -pflichten
Art. 1 - Ehrfurcht vor dem Leben
(1) Unter besonderer Vorrangstellung sind die Würde aller Menschen und deren natürliche Lebensgrundlagen auf höchste Weise zu schützen.
(2) Der Mensch hat auf Grund seiner Stellung in der Welt eine besondere Verantwortung für den Planeten: Bewahrung, Schutz und Pflege für seinesgleichen sowie die vorhandene belebte und unbelebte Natur.
Vorschlag
NextScientists:
Art. 1 Wohlfühlen, Gesundheit, Langlebigkeit und Wohlstand der Menschen sind Wirtschafts- und Gesellschaftsziel
(1) Wohlfühlen, Gesundheit, Langlebigkeit und Wohlstand müssen, wo immer möglich, gemessen werden und zur Lenkung aller Gesellschaftsteile hin zum GUTES-TUN, also zum Nutzen der Menschen, eingesetzt werden.
(2) Nur durch Bewahrung der Natur lässt sich Wohlfühlen, Gesundheit und Langlebigkeit der Menschen steigern, also wird so für die Natur ausreichend gesorgt werden durch alle Wirtschafts- und Gesellschaftsteile.
Art. 2 - Schutz des Gemeinwohls
(1) Bei allen ökonomischen Aktivitäten hat das Schutzbedürfnis von Mensch, Tier und Umwelt einen absoluten Vorrang vor Gewinninteressen. Wer soziale Schäden oder Umweltschäden verursacht, wird für sein Handeln rechtlich zur Verantwortung gezogen und sanktioniert, sofern das Handeln absichtsvoll oder grob fahrlässig dem Gemeinwohl schadet.
(2) Wer soziale System-Schäden oder Umweltsystemschäden verursacht, wird für sein Handeln steuerlich bei akzeptablen und rechtlich bei inakzeptablen Folgen zur Verantwortung gezogen. Der Urheber ist verpflichtet, inakzeptabel entstandenen Schaden des Gemeinwohls zu beseitigen. Zur Maßgabe des Gemeinwohls wird die Gemeinwohl-Matrix der Gemeinwohlökonomie nach Christian Felber verwendet.
NextS:
Art. 2 - Schutz des Gemeinwohls
(1) Bei allen ökonomischen Aktivitäten hat das Schutzbedürfnis der Wähler*innen, ihres Wohlfühlens, ihrer Gesundheit, Langlebigkeit und ihres Wohlstandes einen absoluten Vorrang. Wer diesbezügliche Schäden verursacht, wird für sein Handeln durch geminderte "VERDIENSTZUSCHÜSSE" sanktioniert, sodass danach dem Gemeinwohl bestmöglich gedient werden muß.
(2) Wer Schäden an den Kunden, Mitarbeitern und Anwohnern verursacht, wird für sein Handeln durch reduzierte Verdienstzusschüsse zur Verantwortung gezogen. Zur Maßgabe des Gemeinwohls wird die Gemeinwohl-Systematik der Gemeinwohl-orientierten Wirtschafts- und Gesellschafts-Ordnung nach den www.NextScientistsForFuture.de verwendet.
Hier der Link, um sofort an der neuen Verfassung mitzuschreiben:
https://gemeinwohllobby.de/fairtrag-entwurf/#I
Jetzt wird sich entscheiden, ob daraus was wird. Gleich in den ersten Punkten der Verfassung wird sich entscheiden, ob die Wohlfühlstimme kommen soll oder nicht. Bisher Nein, unser Vorschlag: Ja.
Werdet Mitglied, diskutiert mit, entscheidet mit, bedenkt das Problem, dass bisher keine REPRÄSENTATIVE WÄHLERINNEN-STICHPROBE die vorläufigen Entscheidungen fällt:
Gemeinwohllobby erster Verfassungspunkt bisher, dann unser Verbesserungs-Vorschlag:
I. Grundrechte und -pflichten
Art. 1 - Ehrfurcht vor dem Leben
(1) Unter besonderer Vorrangstellung sind die Würde aller Menschen und deren natürliche Lebensgrundlagen auf höchste Weise zu schützen.
(2) Der Mensch hat auf Grund seiner Stellung in der Welt eine besondere Verantwortung für den Planeten: Bewahrung, Schutz und Pflege für seinesgleichen sowie die vorhandene belebte und unbelebte Natur.
Vorschlag
NextScientists:
Art. 1 Wohlfühlen, Gesundheit, Langlebigkeit und Wohlstand der Menschen sind Wirtschafts- und Gesellschaftsziel
(1) Wohlfühlen, Gesundheit, Langlebigkeit und Wohlstand müssen, wo immer möglich, gemessen werden und zur Lenkung aller Gesellschaftsteile hin zum GUTES-TUN, also zum Nutzen der Menschen, eingesetzt werden.
(2) Nur durch Bewahrung der Natur lässt sich Wohlfühlen, Gesundheit und Langlebigkeit der Menschen steigern, also wird so für die Natur ausreichend gesorgt werden durch alle Wirtschafts- und Gesellschaftsteile.
Art. 2 - Schutz des Gemeinwohls
(1) Bei allen ökonomischen Aktivitäten hat das Schutzbedürfnis von Mensch, Tier und Umwelt einen absoluten Vorrang vor Gewinninteressen. Wer soziale Schäden oder Umweltschäden verursacht, wird für sein Handeln rechtlich zur Verantwortung gezogen und sanktioniert, sofern das Handeln absichtsvoll oder grob fahrlässig dem Gemeinwohl schadet.
(2) Wer soziale System-Schäden oder Umweltsystemschäden verursacht, wird für sein Handeln steuerlich bei akzeptablen und rechtlich bei inakzeptablen Folgen zur Verantwortung gezogen. Der Urheber ist verpflichtet, inakzeptabel entstandenen Schaden des Gemeinwohls zu beseitigen. Zur Maßgabe des Gemeinwohls wird die Gemeinwohl-Matrix der Gemeinwohlökonomie nach Christian Felber verwendet.
NextS:
Art. 2 - Schutz des Gemeinwohls
(1) Bei allen ökonomischen Aktivitäten hat das Schutzbedürfnis der Wähler*innen, ihres Wohlfühlens, ihrer Gesundheit, Langlebigkeit und ihres Wohlstandes einen absoluten Vorrang. Wer diesbezügliche Schäden verursacht, wird für sein Handeln durch geminderte "VERDIENSTZUSCHÜSSE" sanktioniert, sodass danach dem Gemeinwohl bestmöglich gedient werden muß.
(2) Wer Schäden an den Kunden, Mitarbeitern und Anwohnern verursacht, wird für sein Handeln durch reduzierte Verdienstzusschüsse zur Verantwortung gezogen. Zur Maßgabe des Gemeinwohls wird die Gemeinwohl-Systematik der Gemeinwohl-orientierten Wirtschafts- und Gesellschafts-Ordnung nach den www.NextScientistsForFuture.de verwendet.