FrAK in Präambel-Vorschlag Neuer Verfassung verankert

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Dylan
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Registriert: Mi 17. Mär 2021, 08:29

FrAK in Präambel-Vorschlag Neuer Verfassung verankert

Beitrag von Dylan »

GemeinWohlLobby VV
Vorschlägegruppe 1 von 4, Kondensat der verschiedenen Vorschläge:

Präambel
Unser bisheriges Grundgesetz hatte es zugelassen, dass Lobbyismus und Konzerne politisch bestimmend wurden. Mit dieser neuen Verfassung soll die Entscheidungshoheit tatsächlich und faktisch in die Hände der Bevölkerung bzw. Wähler*innen gegeben werden und GEMEINWOHL-orientiertes Handeln in allen Gesellschafts-Teilen bzw. -Sparten die Regel werden statt der Ausnahme. Die Wirtschaft muss uns dienen, nicht wir der Wirtschaft, gleiches muss für alle Behörden und sonstigen Sparten der Gesellschaft gelten. Generell sucht ab jetzt die Gesellschaft ständig nach immer besseren Wegen und Strategien, dass Wirtschaft, Behörden, alle Sparten der Gesellschaft der Bevölkerung dienen müssen und niemand anderem.
In einer Gesellschaft, in der "Meinungsfreiheit" allzu oft als Beleidigungs-Freiheit oder Schlimmeres missbraucht wurde, braucht es an oberster Stelle "Argumentefreiheit", eine ECHTE „Freie Argumente-Kultur (FrAK)“ für jedes sachliche Argument, also eine neue echte Debattenkultur. Diese zu realisieren, ist alleroberste Aufgabe allen staatlichen Handelns. Denn dann können wir bei jedem Thema nach den besten Argumenten gehen für das Gemeinwohl aller, statt nach Willkür und Dogmatismus.
So werden alle relevanten Informationen (auch von verschiedensten ‚Experten‘) frei sichtbar und gemäß sachlicher Argumente-Qualität statt Korruptions-Einflüssen beurteilbar, bei freudiger Offenheit für wechselseitige sachliche Kritik bzw. „Einander-Falsifizieren“.
„Freie Wahl-(Alternativen-)Übersicht für freie Wähler!“ ist das Ziel.
Und im Sinne der Etablierung eines Dauer-Volksentscheides wird gesprochen über ein neues zusätzliches gemeinWOHL-orientiertes Wahlrecht, die „WOHL-Fühl-Stimme“ für alle einzelnen Menschen, womit sie dem Bundeswahlleiter ständig zeigen können, wie gut oder schlecht es ihnen geht, und woran sich dann alle gesellschaftlichen Sparten (Politik, Gesundheits-Wesen, Nahrungs-Herstellung und -Angebot, Sicherheits-Bereiche usw.) maßgeblich orientieren müssen bei allem Handeln.
Kraft ihres Rechts auf die verfassungsgebende Gewalt geben sich die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland diese als Gesellschaftsvertrag zu verstehende Verfassung, die von den Bürgerinnen und Bürgern selbstbestimmt erarbeitet und in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Hiermit wird die Vorgabe des Artikels 146 des Grundgesetzes vom 23.5.1949 vollzogen.
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